Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht.
Auf diesem Gebiet sind wir sowohl für einzelne Arbeitnehmer und Betriebsräte/Personalräte als auch für Arbeitgeber tätig.
Unsere umfassende fachliche Kompetenz wird dabei durch die Erlaubnis zur Führung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ unterstrichen.
Arbeitnehmer:
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer aller Branchen außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Soweit Sie als Arbeitnehmer vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht sind oder arbeitgeberseitig mit einer Verschlechterung Ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert werden, stellen sich für Sie eine Reihe an Fragen und Problemstellungen, deren Beantwortung bzw. Lösung wir gerne für Sie übernehme. Hierbei werden wir Sie umfassend und kompetent beraten, Ihnen Ihre Chancen aufzeigen und Ihre Rechte für Sie durchsetzen.
Betriebs- und Personalräte:
Wir beraten Betriebs- und Personalräte in allen Angelegenheiten zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht. Hierzu bieten wir zum einen Schulungen an, zum anderen vertreten wir den Betriebsrat bzw. Personalrat in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht oder in Einigungsstellen. Daneben erstellen wir für den Betriebsrat Betriebsvereinbarungen oder den Personalrat Dienstvereinbarungen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.
Arbeitgeber:
Bereits die bei der Einstellung eines Mitarbeiters gewählte Gestaltung eines Arbeitsvertrages stellt frühzeitig die Weichen, die sich erst später im Konfliktfall, beispielsweise im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auswirken. Wir gestalten deshalb für Ihr Unternehmen passgenau zugeschnittene Vertragslösungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG.
Eine unüberlegt ausgesprochene Kündigung kann zu einer erzwungenen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder zu erheblichen Abfindungsbelastungen führen. Wir bereiten daher gemeinsam mit Ihnen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungen vor.
Umstrukturierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Outsourcing einzelner Bereiche, die Verlegung eines Betriebs oder die Abspaltung von Betriebsteilen sind oftmals mit einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Problemstellungen verbunden. Hier kann sich etwa die Frage des Ausspruchs von Beendigungskündigungen, Änderungskündigungen oder Versetzungsrechten stellen bzw. die Verpflichtung zur Verhandlung und zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan ergeben.