Inkassobüros haben meistens für Massenvorgänge, wie Forderungseinzug, vorgefertigte Schreiben, die Druck auf den Schuldner ausüben sollen.
Als Anwälte können wir unsere Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen und so Ihre Kunden zur Zahlung anregen und sie nicht abschrecken. Die Anwaltskosten, die nach Verzugseintritt für die
Beibringung einer Forderung anfallen, sind dabei als eigenständige Schadenspositionen vom Schuldner zu erstatten.
Ferner können wir für Sie bei Zahlungsverweigerung des Schuldners einen Vollstreckungsbescheid erwirken, mit welchem Sie 30 Jahre lang bei dem säumigen Schuldner vollstrecken können.
Ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Beauftragung liegt darin, dass Anwälte dem Berufsrecht unterliegen und die Grenzen zwischen sinnvoll und erlaubten Druck kennen. Denn welcher Unternehmer
möchte schon gerne im Zusammenhang mit halbmafiösen Maßnahmen und Methoden seinen Namen sehen.